10.10.2024
Spätestens alle fünf Jahre müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren. Am besten mit unserem langjährig bewährten Tagesseminar hier in der Ärztekammer.
Eine Pflichtfortbildung also - aber mit vielen klinischen Beispielen, fachlichem Austausch unter Kolleg:innen und allen geforderten Inhalten nach Anlage 6 der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ vom 22.12.2005, geändert am 27. Juni 2012.