Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

für die Buchungsplattform für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen 

der Ärztekammer Berlin

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die elektronisch über die Buchungsplattform (www.anmeldung-fb.aekb.de) angebotenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Ärztekammer Berlin (Veranstalterin). Sie regeln die Vertragsmodalitäten zwischen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und der Veranstalterin für die von ihr angebotenen Veranstaltungen und werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages.
 

§ 2 Anmeldung zu einer Veranstaltung

1)     Die Ankündigung einer Veranstaltung ist unverbindlich.

2)    Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot an die Veranstalterin. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen sowie ggf. die zur Anmeldung notwendigen Unterlagen vorzulegen.

3)    Die Anmeldung erfolgt online über die Buchungsplattform (www.anmeldung-fb.aekb.de) der Veranstalterin. Der Anmeldeschluss sowie das Teilnahmeentgelt sind der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen.

4)    Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann aus dem Angebot der Veranstalterin auf der Buchungsplattform (www.anmeldung-fb.aekb.de) die gewünschte Veranstaltung auswählen und in den Warenkorb legen. Über den Button „Fortbildung buchen“ nimmt die Teilnehmerin/der Teilnehmer ein von der Veranstalterin gerichtetes Angebot zur Nutzung der ausgewählten Veranstaltung unter diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.

5)    Die Teilnehmerin/der Teilnehmer meldet sich bei Buchung einer Veranstaltung auf der Buchungsplattform der Veranstalterin an und erstellt mit Eingabe der persönlichen Daten ein Nutzerkonto.

6)    Nach erfolgter Bestellung erhält die Teilnehmerin/der Teilnehmer eine automatische Empfangsbestätigung mit dem Betreff „Bestätigung der Buchung“ per E-Mail und einen Link zur Fertigstellung des Nutzerkontos zum Einsehen getätigter Buchungen.

7)    Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erhält einen Zugang zur Repräsentanz der Veranstaltung auf der E-Learning-Plattform der Ärztekammer Berlin (www.elearning.aekb.de) für die Dauer des Nutzervertrages der entsprechend gebuchten Veranstaltung.

8)    Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben.

9)     Der Vertrag kommt durch die per E-Mail versandte Buchungsbestätigung der Veranstalterin zustande.

10)   Nach Versand der Buchungsbestätigung per E-Mail wird von der Veranstalterin die der Buchung zugehörige Rechnung versandt, sofern die Veranstaltung entgeltpflichtig ist.

 

§ 3 Zahlungsmodalitäten bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen

1)   Die Zahlung ist innerhalb der auf der Rechnung oder der Zahlungsaufforderung angegebenen Zahlungsfrist sowie unter Angabe des vorgegebenen Verwendungszwecks auf das ausgewiesene Konto der Veranstalterin zu überweisen.

2)    Im Fall eines Zahlungsverzugs behält sich die Veranstalterin vor, die Teilnehmerin/den Teilnehmer von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen bzw. die Aushändigung von Bescheinigungen, Zeugnissen und/oder Zertifikaten bis zur vollständigen Begleichung des Teilnahmeentgeltes zu verweigern.

  

§ 4 Durchführung der Veranstaltung

1)   Die Durchführung und der Inhalt der Veranstaltung richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsinformation der Veranstalterin.

2)   Ein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung oder Teile der Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Referentin/Referenten durchgeführt wird, besteht nicht.

3)   Die Veranstalterin kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung oder von Veranstaltungsteilen ändern.

4)   Bei einer Veranstaltung, die sich über mehrere Termine erstreckt, verteilt die Veranstalterin die Inhalte auf die jeweiligen Veranstaltungsstunden/-tage. Sowohl vor als auch nach Beginn der Veranstaltung ist es der Veranstalterin aus sachlichen Gründen möglich, eine anfängliche Einteilung (Vorankündigung) der Inhalte auf die jeweiligen Veranstaltungsstunden/-tage abzuändern.

5)   Änderungen im Sinne von Absatz 2 bis 4 berechtigen die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Teilnehmerentgeltes. Soweit der Teilnehmerin/dem Teilnehmer nach einer Änderung im Sinne von Absatz 3 die Teilnahme an der weiteren Veranstaltung unzumutbar ist, kann eine Kündigung nach § 10 Absatz 4 erfolgen.

 

§ 5 Verfügbarkeit des E-Learnings

1)     Die gebuchten Inhalte auf der E-Learning-Plattform stehen in der Regel 24 Stunden am Tag zur Verfügung (nachfolgend „Betriebszeit”).

2)    Von den Betriebszeiten sind solche Zeiten ausgenommen, in denen Datensicherungsarbeiten vorgenommen und Systemwartungs- oder Programmpflegearbeiten oder Arbeiten am System oder der Datenbank durchgeführt werden.

3)    Die Veranstalterin ist berechtigt, soweit es im Interesse der Teilnehmerin/des Teilnehmers erforderlich ist, diese Arbeiten auch während der Betriebszeit vorzunehmen. Hierbei kann es zu Störungen des Datenaufrufs kommen, die die Veranstalterin möglichst gering halten wird. 

 

§ 6 Zugang zur Buchungs- und zur  E-Learning-Plattform

1)     Der Zugang zum Nutzerkonto sowie zu den Inhalten auf der E-Learning-Plattform erfolgt über die Eingabe eines Anmeldenamens und eines Kennwortes.

2)     Die Zugangsdaten sind nur für eine Teilnehmerin/ einen Teilnehmer gültig.

3)   Die Teilnehmerin/der Teilnehmer darf die Inhalte der E-Learning-Plattform nur sachgerecht nutzen. Sie/Er wird insbesondere den Anmeldenamen und das Kennwort für den Zugang zu den Inhalten der Plattformen geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies der Veranstalterin anzeigen.

4)     Bei Missbrauch ist die Veranstalterin berechtigt, den Zugang zu sperren.

5)     Die Teilnehmerin/der Teilnehmer haftet für einen von ihr/ihm zu vertretenden Missbrauch.

6)   Die Teilnehmerin/der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, bei sich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Inhalten der beiden Plattformen zu schaffen. Dies umfasst insbesondere die Verbindung zum Internet einschließlich der Verbindungsgeschwindigkeit, die Annahme der vom Server der Anbieterin übermittelten Cookies sowie eine aktuelle Browsersoftware mit Möglichkeiten zum Abspielen von Audio- und Videoübertragungen, falls erforderlich. Darüber hinaus darf eine eventuell bestehende Firewall den Zugriff nicht behindern. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen. 

 

§ 7 Nutzungsrechte des E-Learnings

1)   Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erhält mit dem Zugang das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Nutzung der gebuchten Inhalte der E-Learning-Plattform.

2)     Jede Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Inhalten der Plattform ist unzulässig.

3)     Vom (beschränkten) Nutzungsrecht ausgeschlossen ist das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstückes gemäß § 53 UrhG. 

 

§ 8 Teilnehmendenforen („Forum“)

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ist jedoch nicht verpflichtet, Teile der E-Learning-Plattform, auf denen die Teilnehmenden Eintragungen vornehmen bzw. auf denen sie miteinander kommunizieren, einschließlich aller Gesprächsforen, elektronischen „Schwarzen Bretter“ und anderer Benutzerforen inhaltlich und auf jede andere Weise zu kontrollieren. Die Veranstalterin behält sich ferner das Recht vor, Eintragungen jederzeit ganz oder teilweise zu entfernen. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt einer Eintragung, gleich aus welchem Rechtsgrund. In Teilnehmendenforen geäußerte Meinungen und Ansichten geben nicht zwangsläufig die Meinung und Ansicht der Veranstalterin wieder. 

 

§ 9 Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin

1) Soweit eine Veranstaltung oder Teile einer Veranstaltung aus Gründen, die von der Veranstalterin nicht zu vertreten sind (z. B. Nichterreichung der zur Kostendeckung erforderlichen Teilnahmezahl, kurzfristige Nichtverfügbarkeit eines Referenten ohne Möglichkeit adäquaten Ersatzes, höhere Gewalt), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann, kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten. Die Absage gegenüber der Teilnehmerin/dem Teilnehmer erfolgt ohne schuldhaftes Zögern. Soweit das Teilnahmeentgelt bereits überwiesen wurde, wird dieses umgehend erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers bestehen nicht. Für bereits durchgeführte Teile der Veranstaltung ist von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer das anteilige Entgelt zu zahlen.

2)  Die Veranstalterin kann den Vertrag aus wichtigem Grund (§ 314 Bürgerliches Gesetzbuch) fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

-  Ehrverletzungen/Diskriminierungen aller Art gegenüber den Referierenden, anderen Teilnehmenden oder Beschäftigten der Veranstalterin,

-  Verstöße gegen die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung,

-  Störungen der Veranstaltungen, die eine Vertragserfüllung der Veranstalterin gegenüber anderen Teilnehmenden verhindern und/oder Verhaltensweisen, die zu einer Gefährdung der eigenen Person, anderen Teilnehmenden oder Dritten führen.

3)   In den Fällen des Absatzes 2 können die Veranstalterin oder die Referierenden die Teilnehmerin/den Teilnehmer auch von einer Veranstaltung ausschließen.

4)   Der Anspruch der Veranstalterin auf Zahlung des Teilnahmeentgelts wird durch eine Kündigung nach Absatz 2 oder einen Ausschluss nach Absatz 3 nicht berührt. 

 

§ 10 Kündigung durch Teilnehmende

1)  Bei einer Kündigung durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer bis zum 14. Tag vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, d.h. dem ersten Tag des Veranstaltungsangebotes (E-Learning- oder Präsenztermin) besteht keine Zahlungsverpflichtung.

2) Bei einer Kündigung vom 13. bis 8. Tag vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn sind 50 %, bei einer Kündigung ab dem 7. Tag 80 % des Teilnahmeentgelts zu zahlen, mindestens jedoch 50,-- EUR; Entgelte bis 50,-- EUR werden nicht prozentual reduziert. Der nach Satz 1 zu zahlende Betrag ermäßigt sich auf 50,-- EUR, wenn eine Ersatzteilnehmerin/ein Ersatzteilnehmer verpflichtet werden kann; der zumutbare Aufwand für die Veranstalterin beschränkt sich auf die Ansprache von Personen auf einer geführten Warteliste. Soweit die Teilnehmerin/der Teilnehmer im Fall der Kündigung nachweist, dass die für die Veranstalterin entstandenen Kosten durch die Kündigung geringer sind als die in Satz 1 und 2 genannten, hat sie/er nur diese geringeren Kosten zu tragen.

3)  Bei einer Kündigung aus unverschuldeten Gründen (z. B. Unfall, schwere Erkrankung) ist der Grund der Veranstalterin nachzuweisen. Die Veranstalterin entscheidet nach Prüfung des Grundes über die Zahlungsverpflichtung nach billigem Ermessen.

4)   Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach § 4 unzumutbar ist. In diesem Fall hat die Teilnehmerin/der Teilnehmer das Entgelt für die bereits durchgeführten Veranstaltungseinheiten anteilig zu zahlen.

5)   Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei der Veranstalterin.

6)   Im Übrigen führt die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungs-stunden weder zu einer Ermäßigung noch einer Erstattung des Teilnahmeentgeltes.  

 

§ 11 Ummeldungen

Die Ummeldung einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers auf einen anderen Termin der gebuchten Veranstaltung oder Teilen der Veranstaltung kann nur mit Zustimmung der Veranstalterin erfolgen. Ein Anspruch der Teilnehmerin/des Teilnehmers auf eine Ummeldung besteht jedoch nicht. 

 

§ 12 Lehr- und Lernmittel sowie Copyright

1)   Soweit die Veranstalterin Arbeitsmaterialien oder sonstige Unterlagen an Teilnehmende herausgibt, bleiben sämtliche Rechte an diesen der Veranstalterin vorbehalten.

2)   Ton- und Bildaufnahmen von Veranstaltungen sowie von Arbeitsmaterialien oder sonstigen Unterlagen sind unzulässig.

3)   Die durch die Veranstalterin auf der E-Learning-Plattform bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

4)   Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind der Veranstalterin vorbehalten.

5)   Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten. 

 

§ 13 Bescheinigungen

1) Soweit keine Lernerfolgskontrolle zum Abschluss einer Veranstaltung vorgesehen ist, erhält die Teilnehmerin/der Teilnehmer nach Veranstaltungsende eine Teilnahmebescheinigung.

2)   Soweit zum Abschluss einer Veranstaltung eine Lernerfolgskontrolle erforderlich ist, erteilt die Veranstalterin der Teilnehmerin/dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung nur nach Bestehen dieser Lernerfolgskontrolle.

3)  Sofern für ein Zertifikat mehrere Teilnahmebescheinigungen oder andere Nachweise erforderlich sind, erhält die Teilnehmerin/der Teilnehmer das Zertifikat erst nach Vorlage sämtlicher erforderlicher Dokumente.

4)   Bescheinigungen werden der Teilnehmerin/dem Teilnehmer nur bereitgestellt, sofern alle Entgelte und Gebühren beglichen sind  

 

§ 14 Haftung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Schadensersatzansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers gegen die Veranstalterin sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalterin nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft oder in Fällen der Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben der Teilnehmerin/des Teilnehmers.
 

§ 15 Schlussbestimmungen

1)   Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

2)   Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

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